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Architekten- & Ingenieurverträge

für öffentliche Auftraggeber

Die Idee

Die Idee zu den Muster-Architekten- und Ingenieurverträgen entstand 2010 aus der Problematik heraus, dass viele Planungsleistungen von öffentlichen Auftraggebern entweder ohne förmlichen Vertrag beauftragt wurden oder auf Grundlage von Verträgen, die auftragnehmerseitig zur Verfügung gestellt wurden und die die typischen Interessen eines öffentlichen Auftraggebers nicht oder nur unzureichend regelten.

Die Muster-Architekten- und Ingenieurverträge wurden über einen Zeitraum von zehn Jahren von kommunalen Spitzenverbänden seinen Mitgliedern zur Anwendung empfohlen und sind daher in seiner Anwendung erprobt. Die Verträge wurden im Laufe der Zeit den sich ändernden Anforderungen an das Werkvertragsrecht, dem Honorarrecht und dem Vergabewesen angepasst und fortentwickelt.

Die Entwicklung

Die Verträge wurden von Herrn Rechtsanwalt Gerald Webeler und Herrn Dipl. Ing. (FH) Jürgen Klaeser im Jahr 2010 zunächst entwickelt. Die Verträge hatten zunächst den Anspruch, alle notwendigen Regelungen in einer Vertragsurkunde zu regeln.

2017 wurden die Verträge strukturell überarbeitet und regeln nun in der Vertragsurkunde - wesentlich kompakter - diejenigen Bestimmungen des Vertrages, die individuell auf die jeweilige Vertragsbeziehung hin anzupassen sind. Das gleichwohl notwendige „Kleingedruckte“ findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die übersichtlich gestaltet als Anlage 1 zum Vertrag genommen werden.

Die Anwendung

Die Muster-Architekten- und Ingenieurverträge sind 
 Vertragsmuster, die einer projektspezifischen Individualisierung bedürfen. 

Diese sind anwenderfreundlich, weil sämtliche Individualvereinbarungen in einer verhältnismäßig kurzen Vertragsurkunde vorzunehmen sind. Anzumerken ist aber: ein Mustervertrag ist immer nur so gut, wie er für den Einzelfall gestaltet wird.

Stufenweise Beauftragung

Die Muster-Architekten- und Ingenieurverträge regeln in ihrer Grundform eine stufenweise Beauftragung von Architekten-/Ingenieurleistungen zunächst für die Leistungsphasen 1-4 und optional der übrigen Leistungsphasen. Hiermit wird dem besonderen Interesse des öffentlichen Auftrags Rechnung getragen, da die Projektrealisierung häufig von nicht vorhersehbaren Umständen, wie z.B. der Gewährung von Fördermitteln oder sich schnell ändernden Rahmenbedingungen, abhängig ist. Die stufenweise Beauftragung trägt ferner dem Gedanken Rechnung, dass wesentliche Änderungen der Leistung während der Vertragsdurchführung häufig wiederum ausschreibungspflichtig sind.

Enge Zusammenarbeit

Die Muster-Architekten- und Ingenieurverträge sollen in der Zusammenarbeit beide Vertragspartner, sowohl den Auftraggeber wie den Auftragnehmer, partnerschaftlich in die Pflicht nehmen: bis zur Leistungsphase 4 soll der Auftragnehmer mit den Leistungen der nächsten Leistungsphase erst beginnen, wenn die vorhergehende Leistungsphase erläutert, abgestimmt und durch den Auftraggeber freigegeben ist. Eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien hilft, Streit und Missverständnisse über die Inhalte der Planungsleistungen zu vermeiden.

Datenaustausch und Vorbereitung der E-Vergabe

Die Muster-Architekten- und Ingenieurverträge nehmen die Architekten und Ingenieure in die Pflicht, die Ergebnisse ihrer Arbeit als dxf- oder dwg-Datei zur Verfügung zu stellen, die Leistungsverzeichnisse im aktuellen GAEB-Format. Der Verträge schaffen damit die Grundlage, die Arbeitsergebnisse der Architekten und Ingenieure im Rahmen einer zeitgemäßen Gebäudebewirtschaftung auch für zukünftige Umbau- und Modernisierungs-maßnahmen im Sinne eines effektiven Facility Managements  nutzbar zu machen. Das GAEB-Format bietet für den öffentlichen Auftraggeber die Grundlage die heute vorgeschriebenen, elektronische Ausschreibung von Bauleistungen.

Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung der Muster-Architekten- und Ingenieurverträge erfolgt durch Inbezugnahme der Anlagen 10 ff. der HOAI 2013, womit eine rechtssichere und in verkehrsbeteiligten Kreisen verständliche Leistungsbeschreibung geschaffen ist. Leistungen, die der öffentliche Auftraggeber nicht benötigt (z.B. im Bereich der Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe durch die eigene Vergabestelle) können vom Leistungsumfang des Auftragnehmers ausgenommen werden. Weitergehende Leistungen werden durch Einbeziehung besonderer Leistungen im Vertrag geregelt.

Die Vergütungsabrede

Die Muster-Architekten- und Ingenieurverträge folgen der Vergütungssystematik der HOAI 2013, insoweit die Honorare in Anlehnung an die HOAI 2013 als Mindestpreise angefragt werden. Ein Wettbewerb kann durch das Auf- und Abpreisen der so ermittelten Preise hergestellt werden. Die Verträge bieten daher eine verlässliche Kalkulationsgrundlage, auch für eine Preisvereinbarung für noch nicht vollständig beschreibare Leistungen im Wettbewerb zu finden. Alternativ stellen die Verträge für von vornherein problemlos kalkulierbare Leistungen die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pauschalpreisvereinbarung zur Verfügung.

Leistungszeit

Die Verträge regeln in drei Alternativen eine rechtssichere Grundlage für die Vereinbarung einer Leistungszeit zur termingerechten Umsetzung Ihres Projektes.

Haftpflichtversicherung und Urheberrechte

Die Muster-Architekten- und Ingenieurverträge regeln den Umfang und Inhalt der vom Auftragnehmer abzuschließenden Haftpflichtversicherung und wahren darüber hinaus notwendige Nutzungs- und Änderungsrechte am Urheberrecht des Planverfassers.

Die Autoren

Jürgen Klaeser ist geschäftsführender Gesellschafter der Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH mit Sitz in Montabaur.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber, als Berater und externer Dienstleister mit einem Schwerpunkt in der Organisations-beratung, der Vergabe von Planungs-leistungen, und der Vergabe von Bau- und Lieferleistungen.

Herr Klaeser ist Mitautor des Buches „Vergabe von Planungsleistungen“.

Gerald Webeler ist Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Er ist Inhaber der in Koblenz ansässigen und auf das Vergabe-, Bau-, und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei Webeler Rechtsanwälte. Herr Webeler berät hierbei vorwiegend öffentliche Auftrag-geber in der Durchführung ihrer Vergabeverfahren, insbesondere bei der Vergabe von Planungsleistungen, der Vertragsgestaltung und der Vertrags-durchführung.

Herr Webeler ist Mit-herausgeber des Buches „Vergabe von Planungsleistungen“, Mitautor des Juris Praxiskommentars Vergaberecht sowie des Beck'schen Kommentars zur VOB/ C.

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Beispiel-Mustervertrag

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Ihre Kontaktmöglichkeiten

Vergabeberatungsstelle Klaeser GmbH

Auf dem Kalk 5
56410 Montabaur
www.Vergabeberatungsstelle.de
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Tel:   02602 / 99 73 89 - 0
Fax:  0321 / 21 23 92 32

Webeler Rechtsanwälte

Löhrstraße 99
56068 Koblenz
www.webeler-rechtsanwaelte.de
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Tel.:  0261 / 98 86 62 - 0
Fax: 0261 / 98 86 62 - 20